VEREINBARUNG
abgeschlossen zwischen
Axandu GmbH, FN …,
Lakeside B01, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
in Hinkunft als „Axandu“ bezeichnet einerseits und
in Hinkunft als „Verein/Unternehmen“ bezeichnet andererseits wie folgt:
Inhalt
9.) Vertragsdauer/Vertragsbeendigung
Axandu ist Betreiber der sog. „Gemeinde-App“. Diese Applikation stellt den Endnutzern Informationen über Gemeinden, in deren Gemeindegebiet tätige Vereine oder sonstige Organisationen/Unternehmen orts-, anlass- und/oder themenbezogen zur Verfügung. Ziel der App ist es, natürlichen und juristischen Personen behördliche, kulturelle und kommerzielle Informationen über den Wohnort- oder Sitzgemeinde anzubieten. Ausdrücklich wird bereits an dieser Stelle festgehalten, dass es weder die Intention von Axandu ist, noch der Zweck der gegenständlichen App sein soll, dass die App zur politischen Werbung oder Verbreitung von politischen Zielen herangezogen werden soll.
Weiters stellt Axandu Gemeinden eine Plattform zur Erstellung von personalisierbaren Webseiten zur Verfügung, welche in weiterer Folge von der Gemeinde betrieben werden, welche auch mit der Gemeinde-App oder einer von der Gemeinde eingerichteten Facebook-Seite gekoppelt werden kann.
Der Verein/das Unternehmen hat die Möglichkeit, Informationen an Nutzer der Gemeinde-App zu senden. Die Gestaltung der Information erfolgt durch den Verein/das Unternehmen.
Sofern der Gemeinde, in welcher der Verein/das Unternehmen seinen Sitz hat, Axandu eine Webseite zur Verfügung gestellt hat und die Gemeinde hiezu ihre Zustimmung erteilt, kann der Verein/das Unternehmen die in der Gemeinde-App platzierten Informationen auch auf der Webseite der Gemeinde veröffentlichen. Dem Verein/dem Unternehmen steht kein Anspruch darauf zu, dass die Gemeinde derartigen Veröffentlichungen zustimmt. Die Zustimmung kann von Seiten der Gemeinde auch später widerrufen werden.
Der Verein/das Unternehmen kann einen kostenlosen Zugang zur Gemeinde-App auswählen (sog. „Gratis-Zugang“). Hiemit erhält der Verein/das Unternehmen die Möglichkeit monatlich vier Inserate (sog. „Postings“) auf der Gemeinde-App (und sofern möglich auf der Webseite der Gemeinde) zu platzieren.
Wählt der Verein/das Unternehmen den kostenpflichtigen „Premium-Zugang“, so erhält der Verein/das Unternehmen die Möglichkeit, auf der Gemeinde-App (und sofern möglich auch auf der Webseite der Gemeinde) monatlich zehn Inserate (sog. „Postings“) zu schalten, welche auch als Push-Nachrichten dem Endbenutzer zur Verfügung gestellt werden.
Für diesen Premium-Zugang verpflichtet sich der Verein/das Unternehmen an Axandu
o eine monatliche Gebühr in Höhe von € _________
o eine jährliche Gebühr in Höhe von € _________
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Bei Vereinbarung einer monatlichen Gebühr für die Nutzung der Gemeinde-App ist diese jeweils monatlich im Vorhinein am ersten eines jeden Monats unter Berücksichtigung eines 5-tägigen Respiros auf das Konto von Axandu zu bezahlen.
Bei Vereinbarung einer jährlichen Gebühr für die Nutzung der Gemeinde-App ist diese jeweils jährlich im Vorhinein am ersten des auf die Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages folgenden Monatsersten unter Berücksichtigung eines 5-tägigen Respiros auf das Konto von Axandu zu bezahlen.
Gerät der Verein/das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, so ist Axandu berechtigt, sofern nach Mahnung und entsprechender Nachfristsetzung weiterhin keine Zahlung einlangt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche Zugänge des Vereins/Unternehmens zu sperren. Weiters ist der Verein/das Unternehmen verpflichtet, Axandu sämtliche mit der Einbringlichmachung einhergehenden Kosten (insbesondere Mahn- und Inkassokosten) zu ersetzen.
Zwischen den Vertragsparteien werden Verzugszinsen gem. § 456 UGB vereinbart.
Nach Abschluss dieser Vereinbarung erhält der Verein/das Unternehmen einen Zugangscode, welcher sie zum Einsteigen in die Gemeinde-App berechtigt.
Jeder Verein/jedes Unternehmen hat grundsätzlich einen Zugang. Der Verein/das Unternehmen verpflichtet sich, ihr Passwort geheim zu halten und dieses nicht an Dritte weiterzugeben. Ebenso ist der Verein/das Unternehmen verpflichtet, regelmäßig (alle sechs Monate) das Passwort zu ändern, um das Profil vor Missbrauch zu schützen. Wird Mitgliedern oder Mitarbeitern des Vereins oder Mitarbeitern des Unternehmens ein Zugang zur Gemeinde-App gewährt, so hat der Verein/das Unternehmen Sorge dafür zu tragen, dass diese das Passwort geheim halten, nicht an Dritte weitergeben und das Passwort regelmäßig (alle sechs Monate) ändern. Weiters hat der Verein/das Unternehmen bei Ausscheiden dieses Mitglieds bzw. dieses Mitarbeiters, dem das Passwort bekannt war, dieses unverzüglich zu ändern.
Der Verein/das Unternehmen verpflichtet sich, bei Platzieren von Informationen sämtliche rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Verein/das Unternehmen, keine Inhalte zu platzieren, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht (insbesondere gegen Urheberrechte Dritter) verstößt oder die auf sonstige Weise rechtswidrig (insbesondere auch unlautere/wettbewerbswidrige Handlungen), sittenwidrig, moralisch bedenklich oder anstößig sind. Weiters verpflichtet sich die der Verein/das Unternehmen keine Inhalte mit politischem Hintergrund (insbesondere kein Wahlwerbung oder andere Inhalte mit dem Zweck der Förderung bestimmter politischer Parteien oder deren Ideale) zu platzieren.
Der Verein/das Unternehmen hat keinen Veröffentlichungsanspruch auf die von ihr bereitgestellten Inhalte, Beiträge, Bilder etc. Axandu ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung Inhalte nicht zu veröffentlichen und auch bereits veröffentlichte Inhalte ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Verstoß gegen die unter Absatz 1 dargestellten Grundsätze wieder zu löschen. Werden Inhalte auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht, so ist auch die die Webseite betreibende Gemeinde berechtigt, Inhalte ohne Angabe von Gründen und ohne Benachrichtigung zu löschen.
Der Verein/das Unternehmen verpflichtet sich bereits jetzt, für Ansprüche von Personen, in deren Rechte durch das Platzieren von Inhalten eingegriffen wird, Axandu schad-, klag- und exekutionslos zu halten. Axandu verpflichtet sich, den Verein/das Unternehmen bei Geltendmachung derartiger Ansprüche in Kenntnis zu setzen.
Axandu stellt lediglich eine Plattform Weitergabe von Informationen an den Endnutzer zur Verfügung.
Axandu haftet weder für die Verfügbarkeit eines Dienstes noch für eigene Handlungen und die von Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Axandu haftet insbesondere nicht für Datenverluste.
Axandu übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Speicherung, die Übermittlung, die korrekte Darstellung und Ähnliches der von der Gemeinde bereitgestellten Inhalte (insbesondere bei Videos und Bildern). Weiters wird von Seiten Axandu keine Haftung für Inhalte, insbesondere betreffend Aktualität, Korrektheit oder Qualität übernommen. Eine Haftung von Axandu für Datenverluste wird ebenso ausgeschlossen.
Der Verein/das Unternehmen nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass ihm keine konkreten und nicht anonymisierten Daten der Endnutzer zur Verfügung gestellt werden, womit allenfalls gegen das Datenschutzgesetz bzw. die Datenschutzgrundverordnung verstoßen werden könnte. Der Verein/das Unternehmen nimmt weiters zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Informationen lediglich an jene Endnutzer gesendet werden können, welche die App installiert und die Gemeinde, in welcher der Verein/das Unternehmen ihren Sitz haben, ausgewählt haben, somit ihre Zustimmung zum Erhalt der Informationen gegeben haben.
Dem Verein/dem Unternehmen ist es bekannt, dass die Nutzer selbständig auswählen können, ob sie Inhalte von bestimmten Vereinen/Unternehmen angezeigt erhalten wollen oder nicht. Axandu hat keinen Einfluss darauf, wie viele Personen die Gemeinde-App nutzen und wie viele Personen die Inhalte des Vereins/Unternehmens beziehen. Auch hat Axandu keinen Einfluss darauf, dass Endnutzer nur jene Personen sind, die ihren Wohnsitz/Sitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Dies nimmt der Verein/das Unternehmen zur Kenntnis. Der Verein/das Unternehmen verzichtet daher bereits jetzt auf allfällige Ansprüche, die im Zusammenhang damit, dass lediglich eine geringe Anzahl oder keine Personen die Gemeinde-App installieren oder die Informationen des Vereins/Unternehmens beziehen, entstehen könnten.
Auch ist sich der Verein/das Unternehmen darüber im Klaren, dass die Option der Push-Nachrichten vom Endnutzer selbstständig abgestellt werden kann, worauf Axandu keinen Einfluss nehmen kann. Der Verein/das Unternehmen wird daher auch keine Ansprüche gegenüber Axandu geltend machen, sollten sich Endnutzer dafür entscheiden, Push-Nachrichten auf ihrem Endgerät nicht zuzulassen.
Der Verein/das Unternehmen räumt an jenen Inhalten/Beiträgen, die den gesetzlichen Urheber- oder sonstigen gesetzlichen Schutzrechten unterliegen, Axandu das unentgeltliche und unwiderrufliche Recht zur Nutzung dieser Inhalte/Beiträge ein. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich, inhaltlich und territorial unbegrenzt.
Dieser Vertrag wird für ___________ Jahr(e) (Grundlaufzeit) geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich danach um jeweils ein weiters Jahr (Verlängerungslaufzeit), sofern dieser Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien zum Ablauf der Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragsparteien haben das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Axandu liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für Axandu unzumutbar ist, wenn der Verein/das Unternehmen Pflichten dieser Vereinbarung verletzt, in anderer Weise dem Zweck der gegenständlichen Gemeinde-App zuwiderhandelt oder auf der Gemeinde-App über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr aktiv ist.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sowie der Incoterms und der Verweisungsnormen, als vereinbart. Für Streitigkeiten ist das für Klagenfurt sachlich zuständige Gericht zuständig.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über den Abschluss, sowie auch über den Inhalt dieser Vereinbarung Stillschweigen gegenüber dritten Personen zu bewahren. Davon ausgenommen sind Dokumente, Daten und sonstige Informationen, die
Weiters ist trotz dieser Geheimhaltungserklärung Axandu berechtigt und auch verpflichtet, der Gemeinde, in welcher der Verein/das Unternehmen seinen Sitz hat, über das Interesse des Vereins/des Unternehmens zu berichten, auf der Webseite der Gemeinde Informationen zu platzieren und im Namen des Vereins/Unternehmens um die Zustimmung der Gemeinde hiezu anzusuchen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich und garantieren, dass die Verpflichtung zur Geheimhaltung in gleichem Umfang auch von den von ihnen beigezogenen Mitarbeitern, Gesellschaftsorganen oder sonstigen Personen, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten werden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten, einzuhalten und diese Verpflichtung auch ihnen zurechenbaren Dritten aufzuerlegen.
Beide Vertragsparteien werden für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses jeweils einen Ansprechpartner benennen, der während üblicher Geschäftszeiten telefonisch für Fragen fachlicher oder technischer Art sowie bei Problemen zur Verfügung steht. Name, Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners sind dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich mitzuteilen. Eine Änderung des Ansprechpartners ist dem jeweils anderen Vertragspartner ebenfalls schriftlich unverzüglich mitzuteilen.